Kanzleigründer

Von 1994 bis 1999 studierte Dr. Matas Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg. 1997 legte er ein Auslandssemester an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität zu Prag ab. Sein Rechtsreferendariat absolvierte Dr. Matas am Oberlandesgericht in Nürnberg. Im Jahr 2001 wurde Dr. Matas zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im darauffolgenden Jahr wurde Dr. Matas zudem Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer. Im Jahr 2005 promovierte er an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität zu Prag. Seine Doktorarbeit beschäftigte sich mit dem Vergleich der tschechischen und deutschen Gerichtsbarkeit.
Im Jahr 2002 gründete Dr. Matas in Prag die Rechtsanwaltskanzlei MATAS & PARTNER.
Dr. Matas ist zur umfassenden Rechtsberatung in sämtlichen Fragestellungen des tschechischen und deutschen Rechts wie auch zur umfassenden Vertretung vor tschechischen und deutschen Gerichten berechtigt.
Dr. Matas zählt Deutsch und Tschechisch zu seinen Muttersprachen und hat verhandlungssichere Englischkenntnisse und gute Französischkenntnisse.
Dr. Matas ist besonders vertraut mit dem tschechischen und deutschen Wirtschaftsrecht. Zu seinen Fachgebieten gehören unter anderem das tschechische und deutsche Gesellschafts- und Handelsrecht, das tschechische und deutsche Markenschutz-, Urheber-, Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht wie auch das Recht der erneuerbaren Energien. Zudem verfügt Dr. Matas über eine fundierte Kenntnis des tschechischen und deutschen Prozessrechts.