Wir beraten umfassend/wir vertreten:
- bei der Erstellung von Arbeitsverträge
- bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Abfindungsvereinbarungen
- beim Eingang und Beendigung von Verträgen mit leitenden Arbeitnehmern
- bei Arbeitszeitverkürzungsmodellen und/ oder bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
- bei der Auslagerung und Wiedereingliederung von Produktionsprozessen
in Fällen des Betriebsübergangs - bei der Integration nach Unternehmenszusammenschlüssen
- bei der Erstellung von Geschäftsführer- und Managerverträgen
in Fällen des Personalabbaus und bei Massenentlassungen
auf dem Gebiet des internationales Arbeitsrechts - bei der Beschäftigung und Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern und Managern (Beachtung arbeitsrechtrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher, steuerrechtlicher Aspekte verschiedener Rechtsordnungen)
- im Bereich der professionellen Strategiegestaltung
- im Vorfeld der Erstellung der arbeitsrechtlichen Struktur
- in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- bei betrieblicher Umstrukturierung und bei Übernahmen
- die Arbeitgeberseite bei betrieblichen Tarifvertragsverhandlungen
- bei Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von nationalen Tarifverträgen
- bei der Arbeitszeitgestaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der seit 2007 ermöglichten Arbeitszeitkonten